Pfandrecht
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Vielfach wird zwischen einem Schuldner und seinem Gläubiger vereinbart, dass der Schuldner dem Gläubiger zur Besicherung seiner Forderung ein Pfandrecht einräumt. Dieses Pfandrecht kann durch ein Grundpfand ("Hypothek"), aber auch durch Hingabe einer beweglichen Sache, etwa eines Wertgegenstandes, erfolgen.

Die JUSLINE macht das Pfandrecht, also den Text der relevanten Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere der "Offene Gesetzeskommentar" zum BGB ermöglicht und unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Artikeln (www.jusline.de).

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