Vielfach wird zwischen einem Schuldner und seinem Gläubiger vereinbart,
dass der Schuldner dem Gläubiger zur Besicherung seiner Forderung ein
Pfandrecht einräumt. Dieses Pfandrecht kann durch ein Grundpfand
("Hypothek"), aber auch durch Hingabe einer beweglichen Sache, etwa eines
Wertgegenstandes, erfolgen.
Die JUSLINE macht das Pfandrecht, also den Text der relevanten Vorschriften,
im Internet zugänglich, insbesondere der "Offene Gesetzeskommentar" zum BGB
ermöglicht und unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Artikeln
(www.jusline.de).
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt
Pfandrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von
Subdomains wie pfandrecht.info, www.bankrecht.com, www.bankrecht.info,
www.exekutionsrecht.info, www.insolvenzrecht.com, www.konkursrecht.info,
www.kreditrecht.info, www.liegenschaftsrecht.de oder
www.liegenschaftsrecht.info vereinbaren.
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Pfandrecht finden:
Bücher zum Pfandrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de
online bestellt werden.
Für weitere Informationen über Pfändungen und Hypotheken empfiehlt sich eine
Suche unter www.google.de.